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Am 12. Juli 2016 ist das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) für im Ausland erworbene Qualifikationen in Kraft getreten. Zentrale inhaltliche Eckpunkte des neuen Gesetzes sind folgende:
Transparenz und Service:
Die gesamte Rechtsvorschrift für das Bundesgesetz finden Sie hier.